Willkommen auf WüRGEGRIFF.DE

würgegriff.de bietet Ihnen weiterführende Links auf Webseiten zum Thema Würgegriff

Startseite > Selbstverteidigung

Als '''Selbstverteidigung''' wird die ''Vermeidung'' und die ''Abwehr'' von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet.<ref name="Khaleghl">Khaleghl Quinn (1994): Hände weg! Zweitausendeins. ISBN 3-86150-092-2.</ref> Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum, setzt sich fort über (als Substantiv zu ''sich behaupten'').

Vermeidung

Es existiert eine Reihe von Maßnahmen zur der beschriebenen Angriffe, die unter anderem in Einrichtungen der und n erlernt werden können. Hier nur einige Beispiele: Wenn Kinder nicht zu Fremden ins Auto steigen und die Haustür nicht öffnen, wenn es klingelt, dann vermeiden sie potenziell gefährliche Situationen. Ebenso handelt, wer um gewisse Menschengruppen einen Bogen macht, Abkürzungen durch menschenleere Gegenden vermeidet oder sich nicht verbal provozieren lässt.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass die meisten Täter erfolgreich sein wollen, das heißt also, nicht ?erwischt? werden wollen. Täter wollen ihr Opfer isolieren, also vom Schutz der Anderen abschneiden. Eine wirksame Selbstverteidigung ist daher das Öffentlichmachen des Verbrechens. Darauf beruhen viele Methoden zur Vermeidung durch . Dazu gehört, in der Öffentlichkeit nicht hilflos oder überängstlich zu wirken, sondern durch das Auftreten zu vermitteln, sich im Zweifelsfall helfen zu können. Wenn Kinder nicht alleine, sondern mit Freunden zur Schule gehen; wenn sie sich auch auf dem Pausenhof nicht alleine oder in schwer einsehbaren Bereichen aufhalten, sondern in der Nähe der Aufsicht, schrecken sie mögliche Angreifer ab.

Abwehr

Die Abwehr eines Angriffes wird erforderlich, wenn Vermeidung und Abschreckung nicht funktioniert haben, sowie in Situationen, die nicht durch die Polizei oder Rechtsanwälte geregelt werden können.

Zu unterscheiden sind zwei Fälle:
  • Der Angreifer ist ein Fremder, es handelt sich um einen einmaligen, akuten Angriff. Dann ist das wichtigste Ziel, Hilfe zu bekommen und die Situation entweder zu beenden oder ihr zu entkommen.
  • Der Angreifer ist ein Bekannter oder Verwandter, der Angriff kann auch über einen längeren Zeitraum andauern. Hier ist Entkommen oft schwieriger, zum Beispiel für Kinder oder finanziell Abhängige.

Abgrenzung zu Notwehr, Nothilfe und Notstand

Unter den juristischen Begriffen und sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die einen ''gegenwärtigen'' und '''' Angriff von sich oder einem anderen abwenden. Die Abwehr von unmittelbaren Gefahren durch Tiere, wie auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern gegen Gefahren, die nicht von einem Angriff ausgehen, fallen unter die Regelungen zum .

Wer Selbstverteidigung anwendet, ohne durch o. g. Regelungen gerechtfertigt zu sein (z. B. sich gegen körperlich verteidigt, obwohl kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegt), macht sich selbst strafbar (siehe ). Allerdings wird die Strafbarkeit ggf. durch die Einwilligung des Verletzen (z. B. bei Kampfsport, siehe unten) in der Regel ausgeschlossen (Ausnahme: Die Körperverletzung ist trotz Einwilligung rechtswidrig, was insbesondere bei schweren Verletzungen in Frage kommt).

Die juristischen Regelungen unterscheiden sich von Staat zu Staat.

Abgrenzung zu Kampfsport und Kampfkunst

Kampfsport und Selbstverteidigung

Die meisten arten waren einst Soldatenhandwerk, andere haben ihren Ursprung in kriminellen Strukturen (). Heute sind sie arten mit festen Regeln. In realistischen Abwehrsituationen herrscht jedoch von vornherein ein Machtgefälle: der Angreifer ist stärker/zahlreicher als der Verteidiger. Die geistige Grundausrichtung der Kampfsportarten, einen ''gleich starken'' Partner zu ''besiegen'', ist der Selbstverteidigungssituation prinzipiell entgegengesetzt, wo man einem ''überlegenen'' Angreifer ''entkommen'' will. Dennoch sind einzelne Kampfsport-Techniken auch im Ernstfall einsetzbar. Insbesondere Vollkontakterfahrungen der Kampfsportler können sich als hilfreich erweisen. Für Laien sind die Grenzen von Kampfsport/-kunst und Selbstverteidigung schwer zu sehen, da fast alle Kampfsportschulen mit Selbstverteidigung und geistiger Schulung werben. Entscheidend ist jedoch nicht, welches System man trainiert, sondern das Fachwissen des einzelnen Trainers, ob er also zum Beispiel weiß, wie man gefährliche Situationen erkennt und vermeidet.

Kampfkunst als Selbstverteidigung

Der Begriff Kampfsport ist zu unterscheiden von dem der geworden.

Soll eine Kampfkunst nach sportlichem Maßstab ausgeführt werden, müssen Reglementierungen getroffen und darin bestimmte Techniken von vornherein ausgeschlossen werden, um eine unmittelbare Schädigung des Gegners zu verhindern, z. B. der Tiefschlag beim Boxen oder Faustschläge ins Gesicht beim olympischen Taekwondo. ?Wenn etwas [...] im Kampfsport als Verstoß gewertet wird, ist es wahrscheinlich hervorragend für die Selbstverteidigung geeignet.? (John Wiseman, Ausbilder der britischen Spezialeinheit ). Als logische Konsequenz haben sich diese Kampfkünste, nach modernen Gesichtspunkten unterrichtet, zu Kampfsportarten entwickelt. Man kann daraus auch argumentieren, dass traditionelle, zur Selbstverteidigung optimierte Disziplinen kaum eine disziplinarische Begrenzung ihres technischen Repertoires anstreben.

Selbstverteidigungssysteme

Spezielle Selbstverteidigungssysteme wurden mit der alleinigen Ausrichtung auf Selbstverteidigung geschaffen. Ihnen fehlt der künstlerische und spirituelle Anspruch einer Kampfkunst. Diese Systeme haben oft einen militärischen Hintergrund () und sind darauf ausgerichtet, den Schülern möglichst schnell grundlegende Selbstverteidigungsfähigkeiten zu vermitteln. Beispiele für beliebte Systeme sind und .

Selbstbehauptung

Von der Selbstverteidigung ist die Selbstbehauptung nur unscharf abzugrenzen: Mit diesem Begriff wird meist die Durchsetzung der eigenen Rechte mit verbalen, unverletzenden Mitteln bezeichnet. Bestimmte strategische Techniken, die dazu dienen, mit bedrohlichen Konflikten differenziert umzugehen, kombinieren Selbstverteidigung mit Selbstbehauptung z. B. das für Frauen entwickelte .
Besonders Menschen mit geringem und geringem sozialem Wissen haben es schwer, ihre Bedürfnisse, Ansichten und Interessen gegen andere, auch in einer Gruppe, durchzusetzen. Daher werden sie häufiger Opfer der psychisch-manipulativen ?Machtspiele? des Alltags, die im schlimmsten Fall bis zum gehen können. Mit der Selbstverteidigung gegen diese Übergriffe, die sehr viel häufiger als akute körperliche Gewalttaten sind, beschäftigt sich die Selbstbehauptung.

Problematisch ist, dass sich Mobbing meist schwer nachweisen lässt, da es meistens durch eine Vielzahl unterschiedlichster Aktivitäten über einen langen Zeitraum mehr psychologisch als physisch erfolgt. Das ?Selbstbehaupten durch Hauen? allerdings ist schnell zu beweisen, vor allem, wenn der Angreifer gegen eine Gruppe agiert, deren Mitglieder hinterher als Zeugen auftreten können.

Selbstverteidigung im Völkerrecht

Das Selbstverteidigungsrecht ist auch im oder gegen vermeintliche atomwaffenherstellende Staaten ? wird in den USA als zulässige Präemption verstanden, ist jedoch völkerrechtswidrig, weil bisher weder Pläne noch Vorbereitungshandlungen als unmittelbar drohende Gefahr nachgewiesen werden konnten. Allerdings hatte der Sicherheitsrat in seinen Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) unter Berufung auf die Terrorakte das Recht auf Selbstverteidigung im Sinne der UN-Charta bekräftigt.

Selbstverteidigung in der Philosophie: Feministische Theorie und historische Einordnung

Die französische Philosophin verfasste 2019 eine umfassende historische und philosophische Betrachtung zur politischen Selbstverteidigung. Das Buch ''Selbstverteidigung: eine Philosophie der Gewalt'' fand internationale Beachtung und wurde 2020 ins Deutsche übersetzt. Es zeigt auf, wie Selbstverteidigung von Vertretern der Macht jeweils auch umgedeutet werden kann und reflektiert deren Legitimität.

Siehe auch

Literatur

  • Elsa Dorlin: ''Selbstverteidigung ? Eine Philosophie der Gewalt.'' Suhrkamp, Berlin 2020, Originaltitel: ''Se défendre. Une philosophie de la violence'' (La Découverte) ISBN 978-3-518-58756-0
  • Barbara Berckhan: ''Die etwas intelligentere Art, sich gegen dumme Sprüche zu wehren ? Selbstverteidigung mit Worten''. Kösel, München 1998, ISBN 3-466-30446-6
  • Sunny Graff: ''Mit mir nicht!''. Orlanda Frauenverlag, Berlin 1995, ISBN 3-936937-19-2.
  • Anita Heiliger: ''Täterstrategien und Prävention''. Frauenoffensive, München 2000, ISBN 3-88104-319-5.
  • Ulrike Herle: ''Selbstverteidigung beginnt im Kopf''. Piper, München 1994, ISBN 3-492-11721-X.
  • Fritz Hücker: ''Rhetorische Deeskalation''. Boorberg, 4. Auflage, Stuttgart/München 2017, ISBN 978-3-415-05822-4.
  • : ''Gut und (Ge)schlecht''. de Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-015445-5.
  • Keith R. Kernspecht, André Karkalis: ''Verteidige Dich, Selbstverteidigung für Frauen''. Heel, 2003, ISBN 3-89365-964-1.
  • Michael Korn: ''Selbstverteidigung für Kinder''. Pietsch, 2006, ISBN 3-613-50519-3.
  • , Thomas Bliesener: ''Aggression und Delinquenz unter Jugendlichen''. Luchterhand, München 2003, ISBN 3-472-05368-2.
  • Eva Marsal: ''Unverletzende Selbstbehauptung''. Leske + Budrich, Opladen 1997, ISBN 3-8100-1214-9.
  • Dan Olweus: ''Gewalt in der Schule''. Hans Huber, Bern 1996, ISBN 3-456-82786-5.
  • Peyton Quinn: ''A Bouncer's Guide to Barroom Brawling''. Palladin Press, Boulder (USA) 1990, ISBN 0-87364-586-3.
  • Sanford Strong: ''Strong on Defense. Survival Rules to Protect You and Your Family from Crime''. Pocket Books, New York 1996, ISBN 0-671-53511-0.
  • John Wiseman: ''City Survival''. Pietsch, Stuttgart 1999, ISBN 3-613-50336-0.
  • ; Illustration: Otto Hartmann), Sportverlag Berlin (1986), ISBN 3-328-00141-7.

Weblinks

Einzelnachweise